Onkologisch qualifizierter Arzt
nach der Vereinbarung der Krankenkassenverbände

Um die Qualitätsanforderungen für die medikamentöse Tumortherapie noch zu erhöhen, haben sich die Krankenkassenverbände auf zusätzliche Kriterien geeinigt, die der schon qualifizierte Arzt erbringen muss, damit er diese Therapien an Kassenpatienten durchführen und abrechnen darf. Dazu gehören der Nachweis von rein onkologischen Fortbildungspunkten (die nur mit Tumortherapien verbunden sind), Arzneimittelberatungen durch unabhängige Apotheker, um die Kosten, der teilweise sehr teuren Therapien in Grenzen zu halten. Hinzu kommt der Nachweis von Kooperationen mit anderen Arztfachgruppen im Sinne einer interdisziplinären Zusammenarbeit zur Lösung komplexer Erkrankungsgeschehen und der Nachweis der regelmäßigen Patientenzahlen mit Tumorerkrankungen im eigenen Patientenkollektiv.